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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (folgend als ABG Bezeichnet) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung und Leistung, bzw. des Angebots des Fotografen durch den Auftraggeber. 

3. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. 

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen. 


II. Honorare und Auftragsabwicklung 

1. Es gelten die zwischen Fotograf und Auftraggeber vereinbarten Leistungen und Honorare. Falls keine ausdrückliche Honorarvereinbarung stattgefunden hat, gelten die aktuell ausgewiesenen Preise auf der Internetseite des Fotografen.

2. Falls ein Fototermin nach Anreise des Fotografen aufgrund höherer Gewalt (Witterung, verletzte Pferde, etc.) nicht stattfinden kann, zahlt der Auftraggeber nur die vereinbarten Fahrtkosten. Falls keine Fahrtkosten explizit vereinbart wurden, sind die Fahrtkosten laut gültiger Preisliste des Fotografen zu zahlen.

3. Falls ein Fototermin nach Anreise des Fotografen aufgrund schuldhaftem Verhalten des Auftraggebers nicht oder nur teilweise stattfinden kann, ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu zahlen.

4. Das Verhalten von Tieren ist nicht immer berechenbar oder beeinflussbar. Daher wird keine Garantie dafür gegeben, dass bestimmte Aufnahmen oder Motive, wie vom Auftraggeber erwünscht geliefert werden können. Eine Preisminderung ist für diesen Fall leider ausgeschlossen.

5. Der Fotograf trifft nach eigenem Ermessen eine angemessene Auswahl aus den erstellten Aufnahmen. Nur diese Auswahl an von ihm gut befundenen Aufnahmen wird dem Auftraggeber präsentiert, bzw. zur Verfügung gestellt.


III. Nutzung des Bildmaterials 

1.Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. §2 Abs. 1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

2.Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die erstellten Aufnahmen durch den Fotografen, bzw. durch von ihm beauftragte Dritte für redaktionelle oder gewerbliche Zwecke verwendet werden dürfen. Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung in schriftlicher Form und erfordern einen Preisaufschlag.

3. Der Auftraggeber kann die erstellten Aufnahmen nach Zahlungseingang für eigene, private Zwecke verwenden und veröffentlichen. Dies schließt eine Veröffentlichung im Internet auf der eigenen Homepage und in Internetportalen- und Foren ein. Der Name des Fotografen und/ oder seine Internetadresse muss dabei sichtlich genannt werden. 

4. Soweit eine gewerbliche Nutzung der Aufnahmen schriftlich vereinbart wurde gilt der in Angebot der Rechnung festgelegte Nutzungsumfang. Der Name des Fotografen und / oder seine Internetadresse muss bei jeder Veröffentlichung genannt werden soweit dies im konkreten Fall möglich bzw. zumutbar ist. Jegliche gewerbliche oder öffentliche Verwendung oder Veröffentlichung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht und wird zur Anzeige gebracht werden. Dies gilt ausdrücklich auch für das zeigen der Bilder auf gewerblichen Webseiten aller Art. 

5. Jede Nutzung oder Veröffentlichung der Aufnahmen für oder durch Dritte muss vom Fotografen Nadine Harms genehmigt werden und ist in der Regel honorarpflichtig.

6. bei unerlaubter Nutzung (Veröffentlichung) der erstellten Aufnahmen gilt eine Vertragsstrafe in 5-facher Höhe des marktüblichen Nutzungshonorars als vereinbart.


IV. Allgemeines

1. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Die etwaige Nichtigkeit, bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die gültigen Bestimmungen durch eine sinnesentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzten, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

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